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Altenpfleger/ Altenpflegerin Beruf Taetigkeit
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Ref.Nr.: 181




Altenpfleger/ Altenpflegerin - Informationen zum Tätigkeitsfeld


Aufgaben und Tätigkeiten (im Überblick)

Ob stationär oder ambulant: Sie pflegen, betreuen und beraten hilfsbedürftige ältere Menschen und zielen dabei stets darauf ab - soweit möglich - eine selbstständige Lebensführung der Betreuten zu ermöglichen bzw. zu erhalten.

Dabei unterstützen Altenpfleger/innen ältere Menschen z.B. bei Verrichtungen des täglichen Lebens, etwa bei der Körperpflege, beim Essen oder beim Anziehen. Sie sprechen mit ihnen über persönliche und soziale Angelegenheiten, begleiten sie z.B. bei Behördengängen oder Arztbesuchen, wirken aktivierend auf sie ein und leiten sie z.B. zu gesundheitsfördernden Übungen oder aktiver Freizeitgestaltung an. Dabei arbeiten sie mit Familienangehörigen und ehrenamtlichen Helfern zusammen und unterweisen diese auch in Pflegetechniken, was besonders in der ambulanten häuslichen Betreuung wichtig ist. In der Behandlungspflege und Rehabilitation nehmen Altenpfleger/innen auch therapeutische und medizinisch-pflegerische Aufgaben wahr, z.B. wechseln sie Verbände, führen Spülungen durch und verabreichen Medikamente nach ärztlicher Verordnung. Sie beobachten die Betreuten genau auf etwaige Veränderungen ihres gesundheitlichen und psychischen Zustandes, informieren die behandelnden Ärzte bzw. Ärztinnen und sprechen mit diesen geeignete Maßnahmen ab. Zudem helfen sie bei Notfällen und in lebensbedrohlichen Situationen, begleiten Sterbende und versorgen Verstorbene. Darüber hinaus führen sie organisatorische und verwaltende Tätigkeiten aus, z.B. fassen sie Pflegeberichte ab und verwalten Patientendaten.


Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)
Worum geht es?

Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung, beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr.
In Würde alt werden

Damit ältere Menschen trotz Gebrechen oder Krankheit ein aktives und weitgehend noch selbstbestimmtes Leben führen können - sei es in der eigenen Wohnung oder in einem Pflegeheim - ist oft die Pflege und Betreuung im Sinne einer ganzheitlichen Hilfe durch Altenpfleger/innen erforderlich. Diese planen je nach individuellen Bedürfnissen der zu betreuenden Personen den Pflegeprozess. Die auf dieser Grundlage eingeleiteten Maßnahmen dokumentieren sie und werten sie aus. Dies ist wichtig, z.B. um die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung korrekt durchzuführen und auch nachprüfbar festzuhalten. Beispielsweise messen sie Puls und Temperatur, wechseln Verbände, verabreichen Medikamente, kontrollieren die Flüssigkeitsbilanz und lagern bettlägerige Personen fachgerecht. Altenpfleger/innen benötigen in ihrem Beruf, den sie in Altenpflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten ausüben, neben einem Interesse an Medizin und einer guten Konstitution vor allem Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Geduld, Verantwortungsbewusstsein und Achtung vor dem Leben.
Pflegen und motivieren

Altenpfleger/innen behandeln ältere Menschen nicht nur, sondern sie beobachten ihre Krankheitsverläufe über einen längeren Zeitraum und versuchen, selbstständige Kompetenzen der zu Pflegenden zu erhalten bzw. zu aktivieren - auch im Sinne einer Rehabilitation. Dazu führen sie z.B. Bewegungstrainings durch. Je nach Bedarf helfen sie im Rahmen der Grundpflege bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln und bei der Essensaufnahme. Im psychosozialen Bereich betreuen und beraten Altenpfleger/innen ältere Menschen in vielfältiger Weise. Sie gestalten Feste, Ausflüge und Veranstaltungen selbstständig oder in Zusammenarbeit mit den Senioren. Sie fördern und verbessern durch geeignete Maßnahmen die Kommunikation der älteren Menschen untereinander und bieten helfende Gespräche an, um zwischenmenschliche Beziehungen zu fördern und einer Isolation und Vereinsamung vorzubeugen. Dabei gehen sie auch auf mögliche kulturelle Besonderheiten bei Menschen mit Migrationshintergrund ein. Besonders in der häuslichen Pflege unterweisen Altenpfleger/innen Familienangehörige in Pflegetechniken, etwa korrektes Lagern, und im Gebrauch von Hilfsmitteln. Auch das Begleiten Sterbender und das Versorgen Verstorbener gehört zum altenpflegerischen Aufgabenbereich.

Darüber hinaus spielt die Qualitätssicherung der Arbeit eine große Rolle, umso mehr, als es um die Pflege und Betreuung von Menschen geht. Um die nötige Qualität zu gewährleisten, handeln Altenpfleger/innen beispielsweise nach der "Berufsordnung für professionell Pflegende" des Deutschen Pflegerates e.V.


Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Altenpfleger/innen haben hauptsächlich folgende Aufgaben:

  • betreuungsbedürftige alte Menschen in stationären und ambulanten Einrichtungen oder zu Hause eigenverantwortlich und umfassend betreuen und pflegen

    • Grundpflegemaßnahmen ausführen und bei Verrichtungen des täglichen Lebens helfen, z.B. bettlägerige Menschen fachgerecht lagern, Vorbeugungsmaßnahmen, etwa gegen Thrombosen, durchführen sowie bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln und ggf. beim Essen helfen

    • die Betreuten aktivieren, z.B. zu regelmäßiger Bewegung anregen, zu Bewegungs- und Atemübungen anleiten und helfen

    • bei pflegerischen Maßnahmen den Betreuten im Bedarfsfall aufmunternd, ermutigend zusprechen

  • nach ärztlicher Verordnung Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen und bei der Rehabilitation helfen

    • Medikamente zusammenstellen und verabreichen

    • spezielle Pflegemaßnahmen durchführen (etwa Einläufe, Spülungen und Injektionen durchführen, Verbände wechseln, mit Salben einreiben)

    • bei therapeutischen Maßnahmen der Rehabilitation mitwirken (z.B. bei krankengymnastischen und anderen Bewegungsübungen helfen)

  • Kooperieren, Beobachten und Dokumentieren

    • Betreute auf Veränderungen ihres jeweiligen Zustands beobachten

    • Pflegemaßnahmen dokumentieren

    • mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zusammenarbeiten (z.B. Arztvisiten vorbereiten, über gesundheitliche und psychische Veränderungen informieren, Maßnahmen absprechen)

  • bei Notfällen und in lebensbedrohlichen Situationen helfen

    • Erste Hilfe leisten

    • ärztliche Hilfe holen

  • alte Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten betreuen und beraten

    • bei der Erhaltung selbstständiger Lebensführung und sinnvoller Gestaltung des Tagesablaufs unterstützen

    • über spezielle Angebote informieren (Selbsthilfeeinrichtungen, Tagesstätten, Hilfsdienste wie "Essen auf Rädern")

    • in Fragen der Gesundheitsvorsorge beraten

    • in schwierigen Lebenssituationen beraten, bei Krisen helfend eingreifen (z.B. nach Verlust des Ehepartners, bei der Neuordnung des Lebens beraten und unterstützen)

    • helfende Gespräche anbieten, um zwischenmenschliche Beziehungen zu fördern und einer Isolation und Vereinsamung vorzubeugen

    • Kontakt zu Diensten und Behörden herstellen und erhalten

    • bei Arzt- und Behördengängen, zur Krankengymnastik oder Sprachheilbehandlung begleiten

    • beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen helfen

  • Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchführen

    • Pflegebedürftige individuell beraten und bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und anderen Hilfsangeboten unterstützen

    • individuelle Versorgungspläne erstellen und deren Umsetzung überwachen

  • Angehörige beraten und anleiten

    • Angehörige in der Pflege anleiten

    • besonders im Bereich der häuslichen Pflege Familienangehörige in Pflegetechniken unterweisen, z.B. in der Vorbeugung von Wundliegen durch Gebrauch geeigneter Lagerungshilfsmittel (etwa hinsichtlich korrekten Lagerns, im Gebrauch von Hilfsmitteln wie Gehhilfen, Rollstühlen, Spezialbetten)

    • Angehörigengesprächskreise, -seminare und -schulungen organisieren und durchführen

  • bei der Freizeitgestaltung und der Pflege sozialer Kontakte unterstützen

    • alte Menschen dabei unterstützen, Kontakte im Umfeld der eigenen Wohnung oder des Heims zu knüpfen und zu pflegen, ein soziales Netz aufzubauen oder zu erhalten, Beziehungen wieder zu aktivieren

    • zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen anregen

    • Feste, Ausflüge und Veranstaltungen selbstständig oder gemeinsam mit aktiven alten Menschen gestalten

    • im Einzelgespräch oder in gestalteten Gesprächsrunden zum Erzählen der individuellen Lebensgeschichte ermutigen (Biografiearbeit)

    • bei alten Menschen mit Migrationshintergrund auf kulturelle Besonderheiten achten und eingehen

  • Sterbende begleiten

    • Sterbende begleiten

    • Verstorbene versorgen

    • ggf. die Verwaltung des Nachlasses vorbereiten

Darüber hinaus führen sie auch folgende Aufgaben aus:

  • organisatorische und verwaltende Tätigkeiten der Altenpflege ausführen

    • Pflegeberichte abfassen

    • Pflegeleistungen abrechnen

    • ggf. Pflegeüberleitung zwischen verschiedenen Pflegeeinrichtungen oder zwischen stationärem Aufenthalt und häuslicher Pflege organisieren




Dieses Berufsbild kann veraltet sein und dient nur zu Informationszwecken: keine Gewähr auf Richtigkeit/ Quelle: Arbeitsagentur für Arbeit

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